Interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung

Im Zusammenhang mit der Frage nach einer schweizweit obligatorischen Erdbebenversicherung richtete sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) am 29. Januar 2016 an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die Kommission bat die KdK insbesondere abzuklären, ob die Kantone der Meinung sind, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung realisiert werden sollte.

Die KdK führte in der Folge vom 11. März bis zum 27. Mai 2016 eine Umfrage bei den Kantonen durch. 16 Kantone sprachen sich für die Realisierung einer obligatorischen Erdbebenversicherung aus (ZH, BE, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, SG, VD, VS, GE, JU). Ablehnend äusserten sich 6 Kantone (LU, ZG, AR, AI, AG, TG). 17 Kantone sprachen sich für eine obligatorische Erdbebenversicherung mit Hilfe eines Konkordats aus (BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, VD, VS, JU). Die meisten zustimmenden Kantone verknüpfen mit dieser Lösung aber eine Reihe von Bedingungen. Gegen eine Konkordatslösung sprechen sich 6 Kantone aus (ZH, SZ, ZG, AR, TG, GE).

Am 26. September 2016 vertrat die UREK-S gegenüber der KdK die Ansicht, die Schaffung einer neuen Bundeskompetenz sei kein geeigneter Lösungsweg. Da die Kommission aber festhält, dass die Einführung einer landesweiten Erdbebenversicherung unerlässlich ist, spricht sie sich für ein interkantonales Konkordat als einzig denkbare Lösung aus. Dadurch können kantonale Kompetenzen gewahrt und auf den relativ komplizierten Weg einer Verfassungsänderung verzichtet werden. Die UREK-S forderte deshalb die KdK auf, bis Mitte 2017 auf ein interkantonales Konkordat hinzuarbeiten.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 hat die KdK das Anliegen der UREK-S an die RK MZF weitergeleitet. Die RK MZF hat das Thema anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 17. November 2016 aufgenommen. Dabei wurde festgehalten, ein „Interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung“ zu prüfen und entsprechende Resultate der Plenarversammlung am 19. Mai 2017 vorzulegen.

Am 25. November 2016 erteilte der Präsident der RK MZF dem Generalsekretär der RK MZF den Auftrag, eine Arbeitsgruppe „Interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung“ einzusetzen. In der Folge fand am 20. Dezember 2016 eine erste Sitzung statt. Anlässlich dieser Sitzung wurden die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die Arbeitsinhalte sowie die Meilensteine festgelegt. Demnach wird den Mitgliedern der RK MZF bis am 24. April 2017 eine Entscheidungsgrundlage in Berichtsform vorgelegt, in der die Eckwerte einer Konkordatslösung aufgezeigt werden. Die Plenarversammlung entscheidet am 19. Mai 2017 in Lugano über das weitere Vorgehen.

Inhalte des Berichts „Interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung – Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen“:

  1. Grundlagen (Gefährdungslage, Schadensausmass, Auswirkungen auf die Bevölkerung)
  2. Versicherungslösung (föderale Lösung mit kantonalem Obligatorium, niedrigen Prämien und Einbezug des Bundes)
  3. Konkordat (Eckwerte, Prozesse)
  4. Einbezug Bund (rechtliche Aspekte, politischen Implikationen)
  5. Empfehlungen

Am 4. Januar 2017 hat der Vorstand der RK MZF anlässlich seiner Sitzung in Interlaken dieses Vorgehen genehmigt.