Vertiefte Prüfung des Modells Sicherheitsdienstpflicht

Im Jahre 2010 konnten 8’117 Personen für den Zivilschutz rekrutiert werden; 2017 waren es nur mehr 4’805. Die Abgänge in den Zivildienst trugen zum Rückgang der Zivilschutzbestände bei. Insbesondere führten die Massnahmen, die in der Armee zur Reduzierung der Abgänge umgesetzt wurden, zu einem Bestandesrückgang im Zivilschutz. Zu diesen Massnahmen zählen nicht nur die progressiven Leistungssteigerungen in der Rekrutenschule, sondern auch die Einführung der „differenzierten Tauglichkeit“ und die Anpassung der Anforderungsprofile. Dadurch konnten Leute für die Armee rekrutiert werden, die früher schutzdiensttauglich gewesen wären. Diese Personen fehlen nun den Kantonen im Zivilschutz.

Um den in der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) vorgesehenen Bestand von schweizweit 72’000 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) garantieren zu können, sind jährlich 6’000 AdZS nötig. Zur Alimentierung der Armee werden jährlich 18’000 ausexerzierte Angehörige der Armee (AdA) benötigt. Gemäss den aktuellsten Einschätzungen der Armee dürfte 2018 diese Zahl unter 18’000 liegen. Der RK MZF ist aber nicht nur daran gelegen, dass der Zivilschutz, sondern auch die Armee über ausreichende Bestände verfügt. Als strategische Reserve des Bundes dient die Armee neben der Landesverteidigung auch der Unterstützung der zivilen Behörden, bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung z.B. von Katastrophen und Notlagen. Während die Bestände in der Armee und dem Zivilschutz abnehmen, nimmt die Zahl der Zivildienstleistenden zu. Das System ist in Schieflage geraten.

Im Zusammenhang mit der langfristigen Entwicklung des Dienstpflichtsystems führten am 5. März 2018 der Präsident der RK MZF, Staatsrat Norman Gobbi, und der Chef VBS, Bundesrat Guy Parmelin, ein Gespräch. In dessen Verlauf verwies Staatsrat Gobbi auf den Entscheid der Plenarversammlung der RK MZF vom 17. November 2016. Dort wurde dem Chef VBS im Kontext des Berichts der Studiengruppe Dienstpflichtsystem empfohlen, das Modell „Sicherheitsdienstpflicht“ gleichwertig zum „Norwegischen Modell“ zu prüfen. Die „Sicherheitsdienstpflicht “ postuliert die Zusammenlegung von Zivilschutz und Zivildienst zum „Katastrophenschutz“. Dadurch könnte langfristig das Gesamtsystem der Dienstpflicht vereinfacht und die Bestandesprobleme im militärischen und zivilen Bereich gelöst werden.

Entgegen dieser Empfehlung hat der Bundesrat am 28. Juni 2017 das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF bis Ende 2020 auf der Grundlage einzig des „Norwegischen Modells“ Elemente der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu analysieren. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Chefin Sicherheitspolitik VBS führt die Arbeiten an dieser Berichterstattung aus.

An ihrer Jahreskonferenz vom 4. Mai 2018 in Disentis hat die RK MZF in Anwesenheit des Chefs VBS ihren Antrag vom 17. November 2016 erneut bekräftigt. Nun hat sie sich am 10. Juli 2018 auch noch schriftlich an den Chef VBS gewandt. So bittet die RK MZF den Bundesrat, auf seinen Entscheid vom 28. Juni 2017 zurückzukommen und die Zusammenführung von Zivilschutz und Zivildienst im Sinne des Modells „Sicherheitsdienstpflicht“ zu prüfen. Dies soll gleichwertig zur Prüfung des „Norwegischen Modells“ erfolgen. Die Prüfung soll im Rahmen der längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems stattfinden.