BZG: Differenzbereinigung und Schlussabstimmung

Am Dienstag, den 3.12.2019, hat der Nationalrat (NR) im Rahmen der Differenzbereinigung das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) beraten. Der NR folgte mit einer Ausnahme in allen Punkten den Beschlüssen des Ständerates (SR). Bei der verbliebenen Differenz handelte es sich um die Verwendung der Ersatzbeiträge für den Schutzraumbau (Art. 63 Abs 3, Art. 66). Die Chefin VBS hat im NR erklärt, was unter Erneuerung zu verstehen ist, nämlich: substanzerhaltende Massnahmen wie die Reparatur oder den Ersatz der technischen Systeme und der Bausubstanz. Zu den technischen Systemen gehört das Lüftungssystem mit allen Komponenten, wie Überdruckventil, Ventilationsaggregat und Filter. Zur Bausubstanz gehören zum Beispiel die Betonhülle und die Panzertür mit Dichtung. Alle Kosten, die für die Erneuerung dieser Teile anfallen, können mit Ersatzbeiträgen gedeckt werden. Die Chefin VBS wies darauf hin, dass in der laufenden Totalrevision der Zivilschutzverordnung präzisierend ergänzt werden soll: „Die Erneuerung von Schutzräumen umfasst die baulichen Teile und die technischen Einrichtungen.“ Gestern, Mittwoch, den 4.12.2019, hat auch der SR über das BZG beraten. Er ist dabei dem Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission in dieser verbleibenden Differenz dem NR und dem Bundesrat gefolgt. Damit sind die letzten Differenzen ausgeräumt. Die Schlussabstimmung ist für Freitag, den 20.12.2019, vorgesehen.