Integrierte Übung 2025 – Thema und Übungsleitung

Der russische Angriff auf die Ukraine vom Februar 2022 und der seither anhaltende Krieg in Osteuropa stellen eine sicherheitspolitische Zäsur dar. Vermeintliche Gewissheiten, die seit der Auflösung des Warschauer Pakts galten, müssen neu justiert werden. Daraus ergeben sich Herausforderungen für die zukünftigen in der Schweiz durchgeführten sicherheitspolitischen Übungen.

Der Vorstand der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) hat an seiner Sitzung vom 4. Januar 2023 die Integrierte Übung 2025 (IU 25) traktandiert und erste Positionen zu Thema und Übungsleitung gefasst.

Thema
Der Vorstand der RK MZF vertritt die Ansicht, dass:

1. den Kantonen bei der Auswahl des Übungsthemas ein massgebliches Recht auf Mitbestimmung zukommt. Dies, weil a.) der Bevölkerungsschutz eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen darstellt und b.) die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Zivilschutz und Technische Betriebe) in der Zuständigkeit der Kantone liegen.

2. ein Übungsthema gewählt werden soll, das die Beteiligung möglichst vieler sicherheitspolitischer Akteure sämtlicher Staatsebenen erlaubt und

3. der Übung ein anspruchsvolles hybrides Thema zugrunde gelegt werden soll, das in der Heftigkeit seiner Auswirkungen auf die Schweiz über die aktuelle Multikrise hinausgeht.

Der Vorstand der RK MZF empfiehlt deshalb als Übungsthema:

„Bewaffneter Konflikt in Europa mit Auswirkungen auf die Schweiz“

Dabei sind terroristische Anschläge auf Einrichtungen in unserem Land ebenso in das Szenario einzubeziehen, wie gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Vertretern der jeweiligen Konfliktparteien in der Schweiz. Darüber hinaus sollen Angriffe im Cyber- und Informationsraum einbezogen werden. Weitere Aspekte können berücksichtigt werden.

Übungsleitung
Aufgrund der gemeinsamen Beteiligung von Bund, Kantonen und Gemeinden an der IU 25 vertritt der Vorstand der RK MZF zudem die Ansicht, dass die Übungsleitung in die Hände einer möglichst unabhängigen, von allen Seiten akzeptierten Persönlichkeit gelegt werden soll. Auf Linienvorgesetzte des Bundes bzw. der Kantone als Übungsleitende ist zu verzichten.