Der Entwurf des Konzepts Schutzbauten des BABS wurde an der Jahreskonferenz der RK MZF vom 6. Mai 2022 zurückgewiesen. Dies mit der Forderung, verschiedene Anpassungen vorzunehmen. In der Folge wurde das Dokument vom BABS überarbeitet und zur nochmaligen Vernehmlassung in die Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ) gegeben. Die Inputs der Kantone wurden vom BABS teilweise übernommen. Am 22. November 2022 hat das Generalsekretariat der RK MZF vom Präsidenten der KVMBZ das Konzept zum Versand an die RK MZF zur Einholung des Zirkularbeschlusses erhalten. Die Resultate liegen nun vor. Die wichtigsten Kommentare gegen das Konzept sind: 1. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich nicht um ein abschliessendes Konzept, sondern um eine Planungsgrundlage. 2. Klare Aussagen bezüglich der Verwendung der Schutzbauten fehlen. 3. Die Darstellung des Finanz- und Personalbedarfs sowie deren Sicherstellung fehlen. 4. Den Kantonen sei mehr Freiheit in Bezug auf die Erneuerung der Schutzbauten zu gewähren. An der Vorstandssitzung der RK MZF vom 4. Januar 2023 wurde das Thema Schutzbauten diskutiert. Der Vorstand kam zum Schluss, dass das Geschäft vorangetrieben werden muss, um Planungssicherheit zu erhalten. Auf weitere Anpassungen des vorliegenden Konzepts soll daher verzichtet werden. Zudem sollen auch die Fragen um die Zukunft der sanitätsdienstlichen Schutzanlagen rasch möglichst abschliessend beantwortet werden. Der Vorstand der RK MZF hat daher beschlossen: Das Konzept Schutzbauten des BABS wird als Planungsgrundlage zur Kenntnis genommen. Um Verzögerungen bei der Entwicklung der Schutzbauthematik zu vermeiden, sind die erforderlichen Anpassungen an die Gesetzgebung umgehend an die Hand zu nehmen. Dazu ist vom BABS, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten.