Anlässlich der Ständeratsdebatte vom 16. Dezember 2025 in titelerwähnter Sache wurde unter anderem geäussert, dass die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt habe. Dies ist nicht der Fall.
In ihrer Stellungnahme vom 5. Februar 2024 begrüsst die RK MZF die Einführung einer Eventualverpflichtung zur Finanzierung von Gebäudeschäden nach Erdbeben ausdrücklich. Weiter begrüsst die RK MZF, dass die Finanzierung der Schäden in erster Linie von den Gebäudeeigentümern solidarisch getragen werden soll und die öffentliche Hand sich auf die Versorgung betroffener Personen und die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren kann. Die RK MZF begrüsst den Vorschlag, eine neue Verfassungsbestimmung einzuführen, die eine Bundeskompetenz im Bereich des Erdbebenschutzes und der Deckung von Gebäudeschäden bei Erdbeben vorsieht.
Die neue Bundeskompetenz, so die RK MZF, soll jedoch subsidiär zu den Kompetenzen der Kantone gelten. Dem Ergebnisbericht des Bundes zur Vernehmlassung über die Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben vom 21. August 2024 ist zu entnehmen, dass letzterer Forderung die Kantone ZH, TG, SH, SG, AI, GL und SO folgen.
Zusammen mit der RK MZF stimmen jedoch alle Kantone bis auf die Kantone AR, NE, SZ und ZG der Vorlage grundsätzlich zu.
