Anlässlich der Ständeratsdebatte vom 16. Dezember 2025 in titelerwähnter Sache wurde unter anderem geäussert, dass die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt habe. Dies ist nicht der Fall. In ihrer Stellungnahme vom 5. Februar 2024 begrüsst die RK MZF die Einführung einer Eventualverpflichtung zur Finanzierung von Gebäudeschäden nach Erdbeben ausdrücklich.… Details
