FKS

Feuerwehr Koordination Schweiz FKS

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Die FKS bezweckt:

  1. Koordination sowie Behandlung politischer, organisatorischer, fachlicher und finanzieller Fragen, die für das Feuerwehrwesen als öffentliche Aufgabe der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein von gemeinsamem Interesse sind;
  2. Förderung der Zusammenarbeit der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein unter sich und mit dem Bund auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens;
  3. Information und Dokumentation der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein über gesamtschweizerisch interessierende Feuerwehrfragen;
  4. Zuweisung von Mandaten und Aufgaben an Dritte sowie Festlegung damit verbundener Auflagen, Bedingungen und Finanzierungen

Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS schafft die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Kantone in allen Feuerwehrbelangen von gesamtschweizerischem Interesse.

Die FKS hat die  Grundlagen für die Zusammenarbeit der  Kantone in Feuerwehrbelangen untereinander zu schaffen, also die Zusammenarbeit unter den Kantonen überhaupt zu ermöglichen (horizontaler Föderalismus). Dies jedoch nur bei Fragestellungen von grundsätzlicher und überdies gesamtschweizerischer Bedeutung. Die FKS wirkt nicht in die Hoheitsbereiche der Kantone hinein. Mit der Gründung der FKS haben die Mitglieder jedoch ein Bekenntnis zur föderalen Zusammenarbeit abgegeben. Die Mitglieder haben somit den Willen bekundet, sich für die innerkantonale Umsetzung gesamtschweizerischer Vorgaben einzusetzen. Die  FKS ist jedoch nicht zuständig für die Zusammenarbeit einzelner Kantone in Fragen, die nur für diese und damit  eben nicht gesamtschweizerisch von Bedeutung sind. Beispiele für Fragen von gesamtschweizerischem Interesse sind die Reglemente der FKS, die Instruktorenausbildung, die Umsetzung des Ausbildungskonzepts, die in der Konzeption Feuerwehr 2015 definierten Richtzeiten, die Regelung des Funkverkehrs oder die Grundlagen für die Führung bei Grossereignissen.

Die FKS vertritt die gemeinsamen Interessen der kantonalen Feuerwehrinstanzen gegenüber Bundesstellen.
Der FKS obliegt die Interessenvertretung der Feuerwehr gegenüber den Bundesstellen (vertikaler Föderalismus). Die Kontakte mit Bundesstellen sind mannigfaltig und betreffen vor allem das Eidg. Departement für  Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bundesamt für Verkehr (BAV), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) usw.

Die FKS pflegt Kontakte in Feuerwehrbelangen mit in- und ausländischen Feuerwehrinstanzen, Verbänden und Organisationen, insbesondere mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV).

Die FKS pflegt regelmässige Kontakte mit Instanzen, Verbänden und Organisationen, wenn es um Fragen der Feuerwehr geht. Im Vordergrund stehen die Kontakte mit den gesamtschweizerischen Feuerwehrverbänden, nämlich dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV) und der ihm angeschlossenen Vereinigung der Schweizerischen Berufsfeuerwehren (VSBF). Der SFV vertritt im Sinne einer Dachorganisation der kantonalen Feuerwehrverbände die Angehörigen der Feuerwehren in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS mit der Instanzenkonferenz IK FKS und der Schweizerischen Feuerwehrinspektorenkonferenz SFIK ist eine der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr RK MZF angegliederte Organisation.