Interkantonales Konkordat Obligatorische Erdbebenversicherung IKEV

Im Zusammenhang mit der Frage nach einer schweizweit obligatorischen Erdbebenversicherung richtete sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) am 29. Januar 2016 an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die Kommission bat die KdK abzuklären, ob die Kantone der Meinung sind, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung realisiert werden sollte. Die KdK führte daraufhin im Frühjahr 2016 eine erste Umfrage bei den Kantonen durch.[1] In der Folge vertrat am 26. September 2016 die UREK-S gegenüber der KdK die Ansicht, dass die Einführung einer landesweiten Erdbebenversicherung unerlässlich sei und sprach sich für ein interkantonales Konkordat aus. Die UREK-S empfahl der KdK, bis Mitte 2017 auf ein interkantonales Konkordat hinzuarbeiten.

Am 10. Oktober 2016 hat die KdK das Anliegen der UREK-S an die RK MZF weitergeleitet. In der Folge wurden die Eckwerte einer Konkordatslösung erarbeitet. Die RK MZF verabschiedete das Eckwertpapier über die Schaffung eines Interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV) an ihrer Jahreskonferenz vom 19. Mai 2017 in Lugano mit 17 zu 3 Stimmen. Sie vertrat die Position, dass ein Konkordat einzuführen sei, wenn eine Anzahl Kantone beigetreten ist, die zusammen mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdeckten. Nur so könne eine möglichst kostengünstige Lösung erreicht werden. Auch die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Versicherungslösung sei Bedingung für ein IKEV. Da die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen dafür noch nicht vorhanden sind, solle der Bund aufgefordert werden, die Grundlagen für eine entsprechende Bundeskompetenz zu schaffen.

Am 26. September 2017 löste die KdK eine weitere Konsultation aus. Die Kantone sollten sich nun auf der Grundlage des Eckwertpapiers verbindlich zur Schaffung eines IKEV äussern. 13 Kantone (BE, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, SG, VS, JU) befürworten die Ausarbeitung eines Konkordats. 10 Kantone (ZH, LU, SZ, ZG, AR, AI, AG, TG, VD, NE) lehnen ein solches aus unterschiedlichen Gründen ab. 3 Kantone (GR, TI, GE) lehnen ein Konkordat zwar grundsätzlich ab, wären aber allenfalls bereit, sich einer Konkordatslösung anzuschliessen, falls diese ausgearbeitet würde. Die Gegner des Konkordats begründen ihre Haltung insbesondere damit, dass es bereits heute auf freiwilliger Basis möglich ist, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Eine Minderheit stösst sich am Konkordatsansatz. Sie würde eine Lösung auf Basis eines Bundesgesetzes befürworten.

Weil die zur Abdeckung erforderliche Zahl von mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz nicht zustande gekommen ist, verzichtet die KdK darauf, der RK MZF ein Mandat zur Erarbeitung eines IKEV zu erteilen. Aus kantonaler Sicht hat sich damit das Thema einer obligatorischen Erdbebenversicherung vorerst erledigt.

[1] 16 Kantone sprachen sich für die Realisierung einer obligatorischen Erdbebenversicherung aus (ZH, BE, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, SG, VD, VS, GE, JU). Ablehnend äusserten sich 6 Kantone (LU, ZG, AR, AI, AG, TG). 17 Kantone sprachen sich für eine obligatorische Erdbebenversicherung mit Hilfe eines Konkordats aus (BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, VD, VS, JU). Die meisten zustimmenden Kantone verknüpfen mit dieser Lösung aber eine Reihe von Bedingungen. Gegen eine Konkordatslösung sprechen sich 6 Kantone aus (ZH, SZ, ZG, AR, TG, GE).

Eckwertpapier IKEV