Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 – Stellungnahme der RK MZF

Die RK MZF begrüsst die Publikation einer «Sicherheitspolitischen Strategie für die Schweiz» im Jahre 2026.
Begründung: Die sicherheitspolitische Lage in Europa und damit auch der Schweiz hat sich spätestens seit Beginn des Russisch-Ukrainischen Krieges im Februar 2022 massiv verschlechtert. Hybride Angriffe auf die Schweiz nehmen zu. Die gespannte globale Sicherheitslage kann leicht weiter eskalieren. Vor diesem Hintergrund ist eine Darlegung der sicherheitspolitischen Stossrichtungen, Ziele und Massnahmen der Schweiz unerlässlich.

Wir teilen die in der vorliegenden Strategie beschriebene Einschätzung über eine Schwächung der internationalen Ordnung. Die Auswirkungen dieser sicherheitspolitischen Entwicklung auf die Schweiz sollte indes noch deutlicher benannt und die Optionen realpolitischen Handelns für unser Land aufgezeigt werden.
Begründung: Der Trend hin zu Einflusssphären bzw. Einflusszonen einzelner regionaler Hegemonialmächte ist unverkennbar. Die regelbasierte Weltordnung westlicher Prägung dürfte in den nächsten Jahren weiter unter Druck geraten oder sich sogar ganz auflösen. Sollte sich die Schweiz in ihrer Sicherheitspolitik weiterhin an bisherigen Vorstellungen und Strukturen ausrichten, könnte dies die Handlungsfreiheit unserer Sicherheitspolitik deutlich einschränken.

Wir fordern, dass in der Strategie mehr Massnahmen aufgeführt werden, die über die Bündelung bereits laufender Arbeiten hinausgehen.
Begründung: Damit die Strategie nicht vorwiegend bei Rechtsgrundlagen, Berichten und organisatorischen Vorkehrungen stehen bleibt, sind konkrete Umsetzungsbeiträge und zusätzliche Schritte auszuweisen. Sonst ist fraglich, inwiefern die vorgesehenen Massnahmen genügend zusätzliche Wirkung entfalten, um die strategischen Ziele fristgerecht zu erreichen.

Wir fordern, dass zu jeder Massnahme deren Terminierung mit Start, Meilenstein und Zieltermin sowie deren Zuständigkeit ergänzt wird. Zudem ist aufzuzeigen, welche Ressourcen zur Umsetzung der jeweiligen Massnahme erforderlich sind.
Begründung: Bis Ende 2028 soll dem Bundesrat ein Bericht zum Stand der Umsetzung der Sicherheitspolitischen Strategie unterbreitet werden. Dies allein dürfte kaum zur Beschleunigung ihrer Umsetzung führen. Ohne Terminierung und Ressourcenplanung bleibt die Umsetzung schwer überprüfbar und Prioritäten werden kaum sichtbar. Zudem erleichtert eine präzise und transparente Planung die Beurteilung des Umsetzungsstands auch ausserhalb der Bundesverwaltung.

Wir beantragen, dass in der Strategie angemessen auf die Beiträge aller Akteure der «Umfassenden Sicherheit» zur Erreichung der formulierten Ziele eingegangen wird.
Begründung: Im vorliegenden Entwurf wird vornehmlich auf Aktivitäten des Bundes verwiesen. Dies steht im Widerspruch zum gesamtheitlichen Ansatz der Konzeption «Umfassende Sicherheit». So leisten insbesondere im Bevölkerungsschutz die Kantone einen wesentlichen Beitrag. Die heutige Aufgabenteilung im Bevölkerungsschutz ist nach dem Ende des Kalten Krieges entstanden. Damals hat man sich auf die Bewältigung der wahrscheinlichsten und zumeist regionalen Ereignisse ausgerichtet. Vor dem Hintergrund der heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen ist dieser Fokus zu überprüfen.

Wir beantragen, dass der Feuerwehr im vorliegenden Entwurf mehr Gewicht zukommt.
Begründung: In den laufenden Berichterstattungen zu Krisengebieten in aller Welt erscheinen die Feuerwehren mit ihren Einsatzmitteln an prominenter Stelle. Feuerwehr und Rettungsdienst sind Ersteinsatzmittel bei Interventionen. Die im Entwurf der Strategie genannten Stossrichtungen (1-4, 7, 8, 10) betreffen die Feuerwehr konkret. Mit über 80‘000 Einsätzen pro Jahr und einer Mannschaftsstärke von rund 80‘000 Frauen und Männern leistet die Feuerwehr einen enormen Beitrag zur Sicherheit. Eine funktionierende Feuerwehr trägt massiv zum Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Organe bei. Das neue Konzept der „Umfassenden Sicherheit“ sollte daher die Feuerwehr als wichtigen Partner stärker berücksichtigen.

Wir begrüssen die Verwendung des Begriffs «Dissuasion» in der vorliegenden Strategie. Wir empfehlen indes, den Begriff präziser zu definieren, die Elemente der Abhaltewirkung zu benennen und auf seine inhaltliche Erweiterung gegenüber dem Kalten Krieg hinzuweisen.
Begründung: Der Begriff «Dissuasion» – also die «Abhaltung» (ohne nukleare Komponente) im Gegensatz zur «Abschreckung» (mit nuklearer Komponente) – stellt ein in der schweizerischen Sicherheitspolitik jahrzehntealtes Konzept dar. Dieses bewährte Konzept und seine partielle inhaltliche Erweiterung verdienen eine ausführlichere Definition.

Wir begrüssen, dass das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) im VBS einen Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Strategie leiten will. Wir fordern indes, dass die hauptsächlich betroffenen kantonalen Direktorenkonferenzen – insbesondere die RK MZF – im Steuerungsausschuss ständige Mitglieder sind – und nicht nur bei Bedarf beigezogen werden.
Begründung: Die vorgesehenen Massnahmen betreffen die Kantone unmittelbar, besonders im Bevölkerungsschutz. Eine ständige Vertretung im Steuerungsausschuss verbessert Übersicht und Kohärenz und macht gegenseitige Abhängigkeiten sichtbar.

Wir empfehlen, präzise auszuweisen, welche kantonalen Akteure sich an der Umsetzung der jeweiligen Massnahmen beteiligen sollten.
Begründung: Bei den an den Massnahmen beteiligten Akteuren steht mehrfach „Kantone“. Es ist hilfreich, zu definieren, welche Regierungskonferenzen bzw. Fachkonferenzen beteiligt sind.