Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG): Zur Detailberatung in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates

Bern, 16. Mai 2019. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) begrüsst den Abschluss der Detailberatung der Gesetzesvorlage zum BZG in der SiK-N und die Aufnahme verschiedener Änderungsanträge der Kantone. Insbesondere beim Durchdienermodell bestehen jedoch auch innerhalb der Kantone nach wie vor unterschiedliche Positionen.

Die RK MZF begrüsst die Anpassungen der SiK-N grundsätzlich. Die Arbeit der Subkommission ermöglichte es den Kantonen, ihre Anliegen einzubringen. Im Sinne eines Kompromisses hat die SiK-N zahlreichen Wünschen der Kantone entsprochen, namentlich bei den Zivilschutzaufgaben, der Klärung von Begrifflichkeiten und der Kostenteilung.

In Bezug auf die Einführung eines Durchdienermodells im Zivilschutz vertritt ein Teil der Kantone die Ansicht, dass sie die Möglichkeit erhalten sollen, ein Durchdienermodell anzubieten. Sie gehen davon aus, dass im Falle von Katastrophen und Notlagen Durchdiener ohne Zeitverzug in den Einsatz gelangen könnten. Auf den vorgesehenen Gesamtbestand von 72’000 Zivilschützer werden die wohl wenigen Durchdiener aber keine Auswirkung haben.

Die Nennung des Zivildienstes als weitere Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz neben Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz ist jedoch heikel. Der Zivildienst in seiner heutigen Form verfügt nicht über die nötige Struktur und Ausbildung um die Durchhaltefähigkeit in Krisensituationen sicherzustellen. Die RK MZF befürwortet eine solche Nennung nur vor dem Hintergrund einer weiterführenden Prüfung der Zusammenführung von Zivildienst und Zivilschutz.