Integration von Zivildienstleistenden in den Zivilschutz

Der Zivilschutz ist das strategische Einsatz- und Durchhalteelement der Kantone. Er hat aktuell einen aktiven Bestand von 72’000 Angehörigen. Dieser Bestand ist nötig, damit die Zivilschutzorganisationen ihre Leistung erbringen können. Um diesen Bestand sicherzustellen, müssen 6’000 Personen pro Jahr für den Zivilschutz rekrutiert werden. Die Anzahl der Rekrutierten ist jedoch stark rückläufig: 2014 sank die Zahl erstmals unter 6’000; 2018 betrug sie 3’700. Falls die Rekrutierungsquote weiterhin sinkt oder auf diesem tiefen Niveau stagniert, führt dies zu einer gravierenden Sicherheitslücke in den Kantonen.

Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, bis Ende 2020 auf der Grundlage von Elementen des „norwegischen Modells“ (gemäss Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem vom 15.3.2016) die personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu analysieren. Die Arbeiten an dieser Berichterstattung sind Anfang 2018 aufgenommen worden. Wir sind der Ansicht, dass diese Abklärungen nötig sind. Allerdings dürften damit die Rekrutierungsprobleme im Zivilschutz nicht in der erforderlichen Zeit gelöst werden. Es sind weitere Massnahmen zeitnah zu prüfen, wie beispielsweise eine allfällige Integration von Zivildienstleistenden in die Zivilschutzorganisationen.

An ihrer Jahreskonferenz vom 3. Mai 2019 hat die RK MZF entschieden, der Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, zu empfehlen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Unter der Leitung des BABS soll diese paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Arbeitsgruppe die Möglichkeiten prüfen, wie Zivildienstleistende in den Zivilschutz integriert und das Rekrutierungsgefäss des Zivilschutzes durch Ausländer sowie Frauen erweitert werden kann. Diese Empfehlung ist am vergangenen Freitag, den 17. Mai 2019, an die Chefin VBS ergangen.