Jahreskonferenz 2017 der RK MZF in Lugano

An ihrer Jahresversammlung vom 18. und 19. Mai 2017 in Lugano hat die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) zu zahlreichen strategischen Herausforderungen Stellung genommen. Im Zentrum standen die Genehmigung eines Projektes zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen, die Schaffung eines interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung sowie strategische Entscheidungen im Bereich des ABC-Schutzes. Der Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Bundesrat Guy Parmelin, der Chef der Armee, Korpskommandant Philippe Rebord, und der Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Benno Bühlmann, nahmen teil.

Die für die kantonalen Militärbelange, den Zivilschutz und das Feuerwehrwesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone genehmigten anlässlich ihrer heutigen Jahreskonferenz in Lugano den Antrag für die Erarbeitung eines Projekts zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen. Bereits heute können diese freiwillig am Orientierungstag teilnehmen. Ohne von der Freiwilligkeit des Militärdienstes abzurücken, soll mit einem Obligatorium ihr Potenzial zugunsten der Sicherheit noch besser genutzt werden. Zudem soll mit einem neu strukturierten Orientierungstag das Wissen der jungen Bürgerinnen und Bürger über die Instrumente der Schweizer Sicherheitspolitik erweitert werden. Die Armee, der Zivilschutz und das Rote Kreuz bieten zahlreiche attraktive Dienstleistungsmodelle, Kaderlaufbahnen und Berufsmöglichkeiten. Interessierte können sich dazu beispielsweise über das Internet informieren. Damit wird aber nur ein geringer Teil der jungen Schweizerinnen erreicht. Mit der Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen können bestehende Informationsdefizite behoben werden. Mit dem Projekt sollen personelle, finanzielle und rechtliche Machbarkeit der Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen geprüft werden. Nach den üblichen politischen Genehmigungsprozessen, ist eine eventuelle Umsetzung des Projektes frühestens zu Beginn 2020 zu erwarten.

Die RK MZF verabschiedete ein Eckwertpapier über die Schaffung eines Interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV). Die RK MZF vertritt die Position, dass ein solches Konkordat einzuführen sei. Es tritt in Kraft, wenn eine Anzahl Kantone beigetreten ist, die zusammen mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdecken. Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Versicherungslösung ist jedoch Bedingung für ein IKEV. Da die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen dafür noch nicht vorhanden sind, wird der Bund aufgefordert, die Grundlagen für eine entsprechende Bundeskompetenz zu schaffen. Als nächster Schritt ist bis Ende 2017 auf der Grundlage des vorliegenden Eckwertpapiers durch die Konferenz der Kantonsregierungen KdK bei den Kantonen eine verbindliche Umfrage über die Schaffung eines IKEV durchzuführen. Anschliessend entscheidet die RK MZF über die konkrete Erarbeitung des Konkordats.

Da ein effektiver ABC-Schutz in der Schweiz nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Dritten zustande kommt, haben der Chef VBS und der Präsident der RK MZF im Dezember 2016 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der KomABC beauftragt, Vorschläge für die Ausgestaltung einer Nationalen Plattform ABC-Schutz zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe legte in der Folge das Konzept zur Schaffung eines Koordinationsorgans ABC-Schutz (KOrABC) auf der operativen Ebene vor. Dieses Konzept wurde von der Plenarversammlung der RK MZF heute genehmigt. Das KOrABC soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Dritten verbessern. Es soll sich auf wenige Aufgaben fokussieren, durch deren Koordination Effektivität und Effizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden können. Die Aufgaben des KOrABC umfassen insbesondere: Koordination und Priorisierung von vorsorglichen Massnahmen im ABC-Schutz sowie die Klärung von Zuständigkeiten für deren Erfüllung, Monitoring der Erledigung von Massnahmen im ABC-Schutz, Förderung der Regionalisierung im ABC-Schutz, Stärkung des Wissenstransfers und Informationsflusses zwischen den Akteuren im ABC-Schutz sowie Koordination internationaler Kontakte im Hinblick auf den ABC-Schutz Schweiz. Bis im November 2017 hat die KomABC eine Vereinbarung zu erarbeiten, die das VBS und die RK MZF anschliessend unterzeichnen können. Der Bund und die Kantone teilen sich die fachliche und administrative Unterstützung des KOrABC, indem sie insbesondere die hierfür erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung stellen. Im Zeitraum von zwei bis drei Jahren nach Einsetzung des Koordinationsorgans wird eine Evaluation des KOrABC vorgenommen.

Die Mitglieder der RK MZF wurden vom Chef VBS, Bundesrat Guy Parmelin, über die aktuellen Themen der Sicherheitspolitik und des Bevölkerungsschutzes informiert. Der Chef der Armee, Korpskommandant Philippe Rebord, lieferte einen Bericht zum Stand der Armee, insbesondere im Hinblick auf deren Weiterentwicklung im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung der Armee WEA. Der Direktor des BABS, Benno Bühlmann, informierte über den Stand der laufenden Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG. Dabei haben sich die Mitglieder der RK MZF zugunsten einer Aufteilung des BZG in zwei Gesetze ausgesprochen. Ausserdem sollen dem Bund bei Bedarf mittels einer Leistungsvereinbarung Angehörige des Zivilschutzes zur Verfügung gestellt werden können.

Die Plenarversammlung bestätigte Staatsrat Norman Gobbi für eine weitere vierjährige Amtsperiode als Präsident der Konferenz. Neu in den Vorstand wurden Regierungsrätin Franziska Roth AG, Staatsrätin Béatrice Métraux VD sowie Landesfähnrich Martin Bürki AI gewählt.