Am 17. November 2016 fand in Solothurn eine Plenarversammlung der RK MZF statt. Anwesend waren 24 Regierungsrätinnen und Regierungsräte. Dabei wurden folgende Entscheidungen getroffen:
Bericht zur Zukunft der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme für den Bevölkerungsschutz: Auf Wunsch von Bundesrat Guy Parmelin, Chef VBS, wird der Bericht mit den Präsidenten von RK MZF und KKJPD nochmals diskutiert, bevor das Dokument dem Bundesrat vorgelegt wird.
Budget 2017: Die Plenarversammlung folgte der Empfehlung des Vorstandes. Demnach werden die mit der Kündigung der Vereinbarung über die Leistungen der Geschäftsstelle Nationaler ABC-Schutz ab 1. Januar 2017 freien 100’000 CHF zweckgebunden für den Bereich ABC eingestellt. Eine Rückerstattung dieser Gelder an die Kantone bleibt vorbehalten. Der Mitgliederbeitrag der RK MZF erfährt für das Jahr 2017 keine Veränderungen.
Bericht Studiengruppe Dienstpflichtsystem: Die Plenarversammlung schlägt dem VBS vor, das Modell 2 Sicherheitsdienstpflicht und das Modell 3 Norwegisches Modell vertiefter zu prüfen. In beiden Fällen handelt es sich um innovative, wirtschaftlich tragbare Ansätze. Das Modell 2 führt zur Vereinfachung des bisherigen Systems. Das Modell 3 verbessert die Leistungsfähigkeit der Einsatzorganisationen. Es berücksichtigt Frauen und Männer und trägt so zur Gleichstellung der Geschlechter bei.
Erweiterung des Personalsystems der Armee auf den Zivilschutz: Die Kantone finanzieren ab 1. Januar 2017 die beiden Stellen des Helpdesks (300’000 CHF). Der Bund übernimmt weiterhin bis Ende 2017 die Betriebskosten PISA (680’000 CHF). Ab 1. Januar 2018 übernehmen die Kantone die Kosten für Betrieb (600’000 CHF/a) und Helpdesk (300’000 CHF/a). Als Kostenschlüssel für die 300’000 CHF (Helpdesk) im Jahre 2017 gilt ein Sockelbeitrag von 2000 CHF, der Rest wird über einen Betrag pro Einwohner finanziert. Der Kostenschlüssel ab 1. Januar 2018 wird der Plenarversammlung an der Jahreskonferenz im Mai 2017 zur Abstimmung vorgelegt; auch dort mit dem Vorschlag eines Sockelbeitrages von 2000 CHF.
Schweizerisches Materialforum für Zivilschutzmaterial: Die Plenarversammlung genehmigte, dass das BABS ab Inkrafttreten des revidierten BZG die Führung der SMZM übernimmt. Der Vorsitz des SMZM bleibt weiterhin bei einem Kantonsvertreter. Dabei haben die Kosten der Materialbeschaffung das heutige Niveau nicht zu überschreiten. Das Materialforum soll weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit sein.
Statuten und Organisationsreglement FKS: Den Statuten und dem Organisationsreglement der FKS vom 12. Mai 2016 wurde die Zustimmung durch die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr gemäss Art. 5 Abs. 2 ihrer Statuten erteilt.
Strategie Notrufe: Die Strategie Notrufe vom 3. Februar 2016 wurde genehmigt. Die RK MZF beauftragte die FKS, gemeinsam mit der Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik (HPI) und dem Interverband für Rettungswesen (IVR) einen Umsetzungsplan zu erstellen, aus dem die Inhalte und der Zeitplan der einzelnen Etappen, der finanzielle Rahmen pro Etappe sowie der Verteilschlüssel hervorgehen. Die RK MZF genehmigte, dass aufgrund der der zeitlichen Dringlichkeit (eCall, Notruf-Apps), die Massnahme M3 vorab umgesetzt werden kann.