SiK-S hält an bisher vertretenen Armeestruktur fest

Die SiK-S hält an der von ihr bisher vertretenen Armeestruktur fest. Der SiK-S zufolge lässt sich die Armee damit im Einsatz einfach führen. Bei einer Gliederung in die Bereiche Kommando Operationen, Unterstützungskommando und Kommando Ausbildung sowie dem Armeestab sind die Verantwortlichkeiten zudem klar zuzuordnen. Dieser Beschluss wurde mit 7 zu 4 Stimmen gefällt. Eine Minderheit beantragt eine Gliederung, in welcher der CdA die Operationen direkt führt. Er wird dabei vom Armeestab und dem Führungsstab unterstützt. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission eine Reduktion der mechanisierten Brigaden von drei auf zwei ab. Damit hat die SiK-S die zweite Lesung zur Änderung der Rechtsgrundlagen zur WEA abgeschlossen. Die Kommission ist dabei den Beschlüssen des Nationalrates in drei Punkten gefolgt, und zwar bei der Streichung der Ombudsstelle, der Ausserdienststellung von Waffensystemen und Liquidation von Führungsbauten sowie bei der Finanzierung der Armee (keinen Betrag im Gesetz). Der Ständerat wird die WEA im Rahmen der Differenzbereinigung am 7. September 2015 behandeln.[1]

Die SiK-S beantragt der Vorlage „Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden“ sowie der Vorlage „Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst“ zuzustimmen. In Abweichung zum Nationalrat befürwortet die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen, dass Zivildienstleistende zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden können.

(Quelle: Parlamentsdienste, Bern 1.9.2015)