Strategie RK MZF 2025-2030
Die auf der Basis eines Strategieworkshops erarbeitete Strategie 2025-2030 wurde vom Vorstand genehmigt. Sie wird der Plenarversammlung am 9. Mai 2025 zur Verabschiedung vorgelegt. Die neue Strategie legt dar, inwiefern die in der aktuellen Strategie 2020-2025 formulierten Ziele erreicht wurden. Sie weist bestehende Schwächen aus, legt die Gründe dafür dar und thematisiert die sich daraus ergebenden Gefahren. Es werden Vision, strategische Ziele und Massnahmen bzw. Handlungsfelder aufgezeigt. Letztere sind unterteilt in thematische, organisatorische und ressourcenbezogene Massnahmen.
Militärdienstpflicht von Doppelbürgern
Die Militärdienstpflicht für Doppelbürger stellt Armee und Zivilschutz vor Herausforderungen. Gemäss den der RK MZF vorliegenden Informationen haben sich seit 2015 jährlich durchschnittlich 870 in der Schweiz wohnhafte junge Männer dem Dienst in der Schweiz entzogen. Aufgrund der heutigen Gesetzeslage reicht z.B. die Teilnahme an einem ausländischen Informationstag aus, um von der Schweizer Militärdienstpflicht und somit auch von einem eventuellen Dienst im Zivilschutz befreit zu werden. Der Vorstand der RK MZF hat entschieden, in diesem Thema aktiv zu werden.
«Awareness Schweiz»
Der Vorstand hat entschieden, dass zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz und zur Schärfung des Bewusstseins der Bevölkerung in Bezug auf Krisen und Krieg auf bestehenden Grundlagen aufgebaut werden soll. Dazu soll im Jahr 2025 in Zusammenarbeit mit dem Bund ein Flyer erarbeitet werden, welcher der Bevölkerung der Schweiz helfen soll, besser auf Krisen und Krieg vorbereitet zu sein. Zudem empfiehlt der Vorstand dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, bis zum Sirenentag im Februar 2025 eine neue Rubrik «Krieg» auf der App «Alertswiss» aufschalten.
Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes
Die in jüngster Zeit teilweise sehr kurz bemessenen Fristen bei einzelnen «informellen Konsultationen» des Bundes haben in einigen Kantonen zu Irritationen geführt. Die RK MZF hat in der Vergangenheit wiederholt vom Bund gefordert, rechtzeitig in dessen Willensbildung einbezogen zu werden. Der Vorstand der RK MZF begrüsst den Einbezug mittels frühzeitiger Konsultationen, den Bearbeitungsprozessen in den Kantonen ist dabei aber ausreichend Zeit einzuräumen. Der Vorstand der RK MZF wird sich diesbezüglich an die Konferenz der Kantonsregierungen und die Bundeskanzlei richten.