Wassertransport Sömmerungsbetriebe 2023

In den letzten Jahren führte die Trockenheit dazu, dass im Alpengebiet und im Jura einzelne Sömmerungsbetriebe unter Wasserknappheit litten. Bei Alpbetrieben, die nicht mit Transportfahrzeugen erreicht werden können, musste Wasser u.a. per Helikopter transportiert werden. Es gab Sömmerungsbetriebe, die Wassertransporte auf eigene Kosten durch private Helikopterunternehmen ausführen liessen und andere, die Unterstützung durch die Armee erhielten. Diese Situation führte zu einer Ungleichbehandlung.

Der Vorstand der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) forderte die Klärung dieser Situation. Im Sinne der Gleichbehandlung der Kantone, der privaten Helikopterunternehmen und der Sömmerungsbetriebe sei eine Regelung zu finden, die ab Sommer 2023 greift, den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird und den Kantonalen Führungsstäben (KFS) und der Armee ein Instrument für die einheitliche Beurteilung einschlägiger Gesuche in die Hand gibt. In der Folge empfahl die eingesetzte Arbeitsgruppe «Wassertransport Sömmerungsbetriebe» eine ab sofort gültige kurzfristige Lösung sowie die Prüfung verschiedener mittel- und langfristiger Massnahmen bis im Mai 2024 bzw. 2025.[1] Der Vorstand der RK MZF folgte den Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Die kurzfristige Lösung besteht aus folgenden beiden Punkten:

  1. Kommission: Es wird eine Kommission Wassertransport Sömmerungsbetriebe (KWS) eingesetzt. Sie besteht aus Vertretern des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes (SAV), der Swiss Helicopter Association (SHA) und des Kommandos Operationen der Armee (Kdo OP) sowie aus Vertretern der amtlichen Stellen der betroffenen Kantone. Der Präsident der RK MZF hat den Vorsitz.
  2. Prozess: Die betroffene Alpwirtschaft stellt wie bisher ihr Gesuch für Wassertransport an die zuständigen Stellen ihres Kantons. Der Kanton prüft das Gesuch auf Subsidiarität. Ist die Subsidiarität gegeben, stellt der Kanton das Gesuch an die Armee. Kann die Armee das Gesuch bewilligen, so informiert sie die KWS. Die Kommission stellt kein Gesuch. Sie bescheinigt die Subsidiarität. Die Kommission prüft somit jedes einzelne Gesuch, das die Armee bewilligen kann. Zudem definiert sie wo nötig Kriterien und stellt eine möglichst einheitliche Praxis und die Gleichbehandlung der Kantone bzw. der Alpwirtschaften sicher.

Die Armee weist darauf hin, dass auch bei Vorliegen der Subsidiarität bzw. eines Falls für die militärische Katastrophenhilfe (mil Kata Hi) dies kein Automatismus für die Leistungserbringung der Armee bedeutet. Die Armee beurteilt jedes Gesuch hinsichtlich Machbarkeit und Priorisierung in den ordentlichen militärischen Prozessen. Zudem ist die Armee bis zu einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen verpflichtet, jedes Gesuch, das ordentlich bei ihr eingeht, zu behandeln.

[1] RK MZF (Alexander Krethlow, Vorsitz); KVMBZ (Christophe Bifrare FR, Stephan Zellmeyer BE); Generalsekretariat VBS (Randa Brunner); Kommando Operationen (Christoph Fehr); Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband SAV (Erich von Siebenthal, Selina Droz, Werner Hefti, Ernst Wandfluh); Swiss Helicopter Association SHA (Dr. Philipp Perren).