Die Aufgaben und Pflichten der Kantone, Gemeinden und Privatpersonen bei Pikettstellung und Mobilmachung sind in Artikel 12 bis 15 der Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob) geregelt. Die VMob gründet auf dem neuen Militärgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Das Ziel der Verordnung ist es, dass die… Details