Die Aufgaben und Pflichten der Kantone, Gemeinden und Privatpersonen bei Pikettstellung und Mobilmachung sind in Artikel 12 bis 15 der Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob) geregelt.[1] In den genannten Artikeln ist jedoch einzig die Mobilmachung zum Aktivdienst aufgeführt; diejenige zum Assistenzdienst wird nicht beschrieben. Darüber hinaus werden in der VMob… Details